Der Brandschutzschalterpflicht unterlagen bisher v.a. öffentliche und leicht entzündbare Gebäude. Ab dem 18.12.17 müssen sie auch in den übrigen Wohn- und Geschäftshäusern installiert werden.

Die bisher nur für Neubauten geltende Rauchmelderpflicht gilt ab dem 31.12.17 auch für alle Bestandsbauten

Beide Vorschriften sind keineswegs Schikane, sie sollen vielmehr die Bevölkerung schützen, denn dies sind die Fakten: 200.000 Brandfälle pro Jahr in Deutschland – 600 Tote – 6.000 Schwer- und 60.000 Leichtverletzte – Sachschäden in Milliardenhöhe.

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